Home Schweizer Vertretung

Schweizer Vertretung nach Art. 14 DSG

Sie haben Kunden in der Schweiz, aber keinen Sitz hier? Das Schweizer DSG verlangt dann einen Schweizer Vertreter. Wir übernehmen diese Rolle — mit Sitz in Aarau, fachkundig und zu einem fixen Jahrespreis.

Fixer JahrespreisInnerhalb 48h startklarSitz in Aarau / SchweizZertifizierte Expertise
Aarau / CH
Art. 14 DSG
EDÖB-Anker
Schweizer Vertretung

Fehlende Schweizer Vertretung = Bussgelder bis CHF 250'000.

Art. 14 DSG verpflichtet ausländische Unternehmen, die regelmässig Personendaten von Schweizerinnen und Schweizern bearbeiten, einen Vertreter in der Schweiz zu benennen.

Bei Verstoss drohen Bussgelder von bis zu CHF 250'000. Viele deutsche und österreichische Unternehmen übersehen diese Pflicht — oft aus Unkenntnis des Schweizer Rechts.

Relevant, wenn Sie regelmässig
Personendaten in der Schweiz bearbeiten.

Nicht sicher? Im kostenlosen 30-Minuten-Gespräch klären wir das gemeinsam — auf Deutsch, ohne Fachjargon.

Online-Shop oder SaaS

Sie betreiben einen Webshop oder eine digitale Plattform, die Schweizer Nutzerinnen und Nutzern zugänglich ist.

Schweizer Kunden oder Mitarbeitende

Sie pflegen Kundendaten, Bewerberdaten oder Personalakten von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Tracking & Webanalyse

Ihre Website verwendet Analytics, Cookies oder Marketingtools, die das Verhalten von Schweizer Besucherinnen aufzeichnen.

Auftragsverarbeitung für CH-Firmen

Sie verarbeiten im Auftrag Schweizer Unternehmen Personendaten — als Dienstleister, Hostinganbieter oder IT-Partner.

Alle Pflichten nach Art. 14 DSG —
zu einem fixen Jahrespreis.

Alle Preise in CHF, zzgl. gesetzlicher MwSt. Gültig für Unternehmen bis 50 Mitarbeitende mit moderatem Datenverarbeitungsvolumen.

Standard

Alle Pflichten nach Art. 14 DSG — sauber abgedeckt zu fixem Jahrespreis.

CHF 490 / Jahr
  • Benennung als Schweizer Vertreter (Art. 14 DSG)
  • Schweizer Post- und E-Mail-Adresse (Aarau)
  • Entgegennahme & Weiterleitung von Betroffenenanfragen
  • Ansprechpartner für EDÖB und kantonale Behörden
  • Bereithalten des Bearbeitungsverzeichnisses auf Anfrage
  • Nennung in Datenschutzerklärung & Bearbeitungsverzeichnis
  • Schriftlicher Beauftragungsvertrag inkl. Freistellung

Von der Anfrage zur rechtssicheren
Schweizer Vertretung in wenigen Tagen.

1. Erstgespräch

30 Minuten, kostenlos. Wir prüfen gemeinsam, ob eine Schweizer Vertretung nötig ist.

2. Angebot & Vertrag

Klarer Beauftragungsvertrag mit Leistungsumfang, Freistellung und Schweizer Adresse.

3. Benennung

Wir stellen die CH-Adresse bereit, Sie aktualisieren Datenschutzerklärung und Bearbeitungsverzeichnis.

4. Laufender Betrieb

Wir übernehmen alle eingehenden Anfragen und halten Sie stets informiert.

Michael Schlotter — Datenschutzexperte & Co-Inhaber.

binary shift GmbH · Aarau, Schweiz

Als Inhaber von binary shift GmbH mit Sitz in Aarau bin ich Ihr offizieller Schweizer Vertreter nach Art. 14 DSG — erreichbar, fachkundig und mit langjähriger Erfahrung in Datenschutz und IT-Compliance. Für ausländische Unternehmen bin ich der verlässliche Anker in der Schweiz: eine Adresse, ein Ansprechpartner, volle Rechtssicherheit.

Zertifizierungen: ISO 27701 · Risk Management · CC Cybersecurity
Expertise: DSG / DSGVO · ISO 27001 · IT-Compliance · Datenschutz-Audits

Häufige Fragen zur Schweizer Vertretung.

Ab wann brauche ich als deutsches Unternehmen eine Schweizer Vertretung?

Sobald Sie regelmässig Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten und keinen Sitz oder keine Niederlassung in der Schweiz haben. Das gilt auch für rein digitale Angebote wie Apps, SaaS-Plattformen oder Webshops.

Was ist der Unterschied zwischen Schweizer Vertretung und Datenschutzberater?

Der Schweizer Vertreter nach Art. 14 DSG ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rolle: Er ist die offizielle Anlaufstelle für Betroffene und Behörden in der Schweiz. Ein Datenschutzberater berät Ihr Unternehmen intern. Beides kann kombiniert werden — wir bieten beides an.

Welche Behörde ist in der Schweiz zuständig?

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ist die nationale Aufsichtsbehörde. Zusätzlich gibt es kantonale Datenschutzbeauftragte. Wir kennen die Schweizer Behördenstruktur und kommunizieren professionell in Ihrem Namen.

Wie wird der Schweizer Vertreter in unseren Dokumenten angegeben?

Sie müssen den Schweizer Vertreter in Ihrer Datenschutzerklärung sowie im Bearbeitungsverzeichnis nach Art. 12 DSG aufführen. Wir liefern Ihnen fertige Textbausteine.

Gilt das DSG auch für kleine Unternehmen?

Ja. Das Schweizer DSG kennt keine Ausnahmen nach Unternehmensgrösse. Auch ein kleiner Online-Shop oder eine Freelancerin, die Personendaten von Schweizer Kundinnen verarbeitet, fällt unter das DSG.

Was passiert bei einer Anfrage durch den EDÖB?

Wir nehmen die Anfrage entgegen, informieren Sie umgehend und koordinieren die Antwort gemeinsam. Beim Paket Plus unterstützen wir Sie aktiv bei der Ausarbeitung.

Kann ich die Schweizer Vertretung mit einem DSG-Beratungsmandat kombinieren?

Ja — wir bieten beides an und kombinieren es auf Wunsch zu einem massgeschneiderten Paket.

Bereit für Ihre Schweizer Vertretung?

In 30 Minuten klären wir, ob Sie eine Schweizer Vertretung benötigen — auf Deutsch, kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Erstberatung