Sie haben Kunden in der Schweiz, aber keinen Sitz hier? Das Schweizer DSG verlangt dann einen Schweizer Vertreter. Wir übernehmen diese Rolle — mit Sitz in Aarau, fachkundig und zu einem fixen Jahrespreis.
Art. 14 DSG verpflichtet ausländische Unternehmen, die regelmässig Personendaten von Schweizerinnen und Schweizern bearbeiten, einen Vertreter in der Schweiz zu benennen.
Bei Verstoss drohen Bussgelder von bis zu CHF 250'000. Viele deutsche und österreichische Unternehmen übersehen diese Pflicht — oft aus Unkenntnis des Schweizer Rechts.
Nicht sicher? Im kostenlosen 30-Minuten-Gespräch klären wir das gemeinsam — auf Deutsch, ohne Fachjargon.
Sie betreiben einen Webshop oder eine digitale Plattform, die Schweizer Nutzerinnen und Nutzern zugänglich ist.
Sie pflegen Kundendaten, Bewerberdaten oder Personalakten von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Ihre Website verwendet Analytics, Cookies oder Marketingtools, die das Verhalten von Schweizer Besucherinnen aufzeichnen.
Sie verarbeiten im Auftrag Schweizer Unternehmen Personendaten — als Dienstleister, Hostinganbieter oder IT-Partner.
Alle Preise in CHF, zzgl. gesetzlicher MwSt. Gültig für Unternehmen bis 50 Mitarbeitende mit moderatem Datenverarbeitungsvolumen.
Alle Pflichten nach Art. 14 DSG — sauber abgedeckt zu fixem Jahrespreis.
Empfohlen für Unternehmen, die regelmässig CH-Daten bearbeiten.
30 Minuten, kostenlos. Wir prüfen gemeinsam, ob eine Schweizer Vertretung nötig ist.
Klarer Beauftragungsvertrag mit Leistungsumfang, Freistellung und Schweizer Adresse.
Wir stellen die CH-Adresse bereit, Sie aktualisieren Datenschutzerklärung und Bearbeitungsverzeichnis.
Wir übernehmen alle eingehenden Anfragen und halten Sie stets informiert.
binary shift GmbH · Aarau, Schweiz
Als Inhaber von binary shift GmbH mit Sitz in Aarau bin ich Ihr offizieller Schweizer Vertreter nach Art. 14 DSG — erreichbar, fachkundig und mit langjähriger Erfahrung in Datenschutz und IT-Compliance. Für ausländische Unternehmen bin ich der verlässliche Anker in der Schweiz: eine Adresse, ein Ansprechpartner, volle Rechtssicherheit.
Zertifizierungen: ISO 27701 · Risk Management · CC Cybersecurity
Expertise: DSG / DSGVO · ISO 27001 · IT-Compliance · Datenschutz-Audits
Sobald Sie regelmässig Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten und keinen Sitz oder keine Niederlassung in der Schweiz haben. Das gilt auch für rein digitale Angebote wie Apps, SaaS-Plattformen oder Webshops.
Der Schweizer Vertreter nach Art. 14 DSG ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rolle: Er ist die offizielle Anlaufstelle für Betroffene und Behörden in der Schweiz. Ein Datenschutzberater berät Ihr Unternehmen intern. Beides kann kombiniert werden — wir bieten beides an.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ist die nationale Aufsichtsbehörde. Zusätzlich gibt es kantonale Datenschutzbeauftragte. Wir kennen die Schweizer Behördenstruktur und kommunizieren professionell in Ihrem Namen.
Sie müssen den Schweizer Vertreter in Ihrer Datenschutzerklärung sowie im Bearbeitungsverzeichnis nach Art. 12 DSG aufführen. Wir liefern Ihnen fertige Textbausteine.
Ja. Das Schweizer DSG kennt keine Ausnahmen nach Unternehmensgrösse. Auch ein kleiner Online-Shop oder eine Freelancerin, die Personendaten von Schweizer Kundinnen verarbeitet, fällt unter das DSG.
Wir nehmen die Anfrage entgegen, informieren Sie umgehend und koordinieren die Antwort gemeinsam. Beim Paket Plus unterstützen wir Sie aktiv bei der Ausarbeitung.
Ja — wir bieten beides an und kombinieren es auf Wunsch zu einem massgeschneiderten Paket.