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Auftragsdatenbearbeitung Schweiz

Rechtssichere Verträge für die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern — wir erstellen, prüfen und optimieren Ihre ADV-Verträge nach DSG.

DSG & DSGVOMassgeschneidertPraxisnahe Vorlagen
ADV-Vertrag
Rechtssicher
Dienstleister
ADV

Externe Dienstleister verarbeiten
Personendaten in Ihrem Auftrag.

Als Auftragsdatenbearbeitung bezeichnet man die Bearbeitung von Personendaten durch einen externen Dienstleister im Auftrag Ihres Unternehmens. Typische Beispiele sind Cloud-Services, E-Mail-Marketing, externe Lohnbuchhaltung oder Outsourcing von IT-Support.

Wichtig: Sie bleiben als Auftraggeber weiterhin für den Datenschutz verantwortlich. Ohne klaren Vertrag riskieren Sie Datenschutzverletzungen, rechtliche Unsicherheiten und hohe Bussen.

Wo brauche ich einen
ADV-Vertrag?

Cloud-Services

Hosting, Storage und SaaS-Dienste, die Personendaten Ihres Unternehmens verarbeiten.

E-Mail-Marketing

Newsletter- und Versandtools, die Kundendaten zur Kommunikation einsetzen.

Lohnbuchhaltung

Externe Treuhandbüros oder Buchhaltungsdienstleister mit Zugriff auf Mitarbeiterdaten.

IT-Support

Externe IT-Partner mit Fernzugriff auf Systeme, in denen Personendaten gespeichert sind.

Das ist bei der Auftrags-
datenbearbeitung wichtig.

Diese Punkte müssen in jedem ADV-Vertrag geregelt sein.

Zweck & Umfang

Datenbearbeitung und deren Zweck präzise definieren — Was, wozu, wie lange?

Datenschutzmassnahmen

Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) vertraglich garantieren.

Subunternehmer

Unterauftragsverhältnisse vertraglich regeln und genehmigungspflichtig machen.

Löschung & Rückgabe

Umgang mit Personendaten nach Auftragsende eindeutig festlegen.

Was wir für Sie übernehmen.

Vertragserstellung

Individuelle ADV-Verträge, die auf Ihr Unternehmen und Ihre Dienstleister zugeschnitten sind.

Vertragsprüfung

Analyse bestehender ADV-Verträge auf Lücken, Risiken und Anpassungsbedarf.

Risikoanalyse

Erkennen und Minimieren von Datenschutzrisiken bei Ihren Auftragsverarbeitern.

Praxisnahe Vorlagen

Dokumente, die Sie direkt verwenden können — nach Schweizer DSG.

Pragmatisch, gründlich und
auf Schweizer Recht spezialisiert.

Erfahrung & Kompetenz

Unser Team kennt die Anforderungen der Auftragsdatenbearbeitung in der Schweiz aus zahlreichen Mandaten.

Schnelligkeit & Effizienz

Wir kümmern uns um Ihre Unterlagen, damit Sie keine Zeit verlieren — typisch innerhalb von 1–2 Wochen.

Sicherheit & Vertrauen

Rechtssichere Vereinbarungen stärken das Vertrauen bei Kunden, Partnern und Behörden.

Persönlicher Service

Bei allen Fragen erreichbar — telefonisch, digital oder persönlich. Keine Hotline.

Häufige Fragen.

Häufige Fragen zur Auftragsdatenbearbeitung.

Wer braucht einen ADV-Vertrag?

Jedes Unternehmen, das Personendaten an einen externen Dienstleister auslagert — Cloud-Hosting, Mailversand, externe Lohnbuchhaltung, IT-Support mit Fernzugriff. Ohne ADV-Vertrag haften Sie für allfällige Datenschutzverletzungen Ihres Dienstleisters faktisch mit. Ein sauberer ADV-Vertrag ist deshalb keine Kür, sondern Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Auftragsdatenbearbeitung und gemeinsamer Verantwortlichkeit?

Bei der Auftragsdatenbearbeitung handelt der Dienstleister strikt auf Ihre Weisung. Bei der gemeinsamen Verantwortlichkeit entscheiden zwei Parteien gemeinsam über Zwecke und Mittel der Datenbearbeitung. Die rechtlichen Anforderungen sind unterschiedlich — wir helfen, die richtige Konstellation zu identifizieren und vertraglich sauber abzubilden.

Was prüfen Sie an einem bestehenden ADV?

Vertragsgegenstand und Zweck, technische und organisatorische Massnahmen, Subunternehmerregelung, Auskunfts- und Kontrollrechte, Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen, Vorgaben zu Datentransfers ins Ausland, Löschung und Rückgabe nach Vertragsende. Sie erhalten einen Ampel-Bericht mit konkreten Nachverhandlungspunkten.

Rechtssicherheit für Ihre ADV-Verträge.

Wir erstellen, prüfen und optimieren Ihre ADV-Verträge — damit Sie datenschutzkonform mit externen Dienstleistern arbeiten.

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