Rechtssichere Verträge für die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern — wir erstellen, prüfen und optimieren Ihre ADV-Verträge nach DSG.
Als Auftragsdatenbearbeitung bezeichnet man die Bearbeitung von Personendaten durch einen externen Dienstleister im Auftrag Ihres Unternehmens. Typische Beispiele sind Cloud-Services, E-Mail-Marketing, externe Lohnbuchhaltung oder Outsourcing von IT-Support.
Wichtig: Sie bleiben als Auftraggeber weiterhin für den Datenschutz verantwortlich. Ohne klaren Vertrag riskieren Sie Datenschutzverletzungen, rechtliche Unsicherheiten und hohe Bussen.
Hosting, Storage und SaaS-Dienste, die Personendaten Ihres Unternehmens verarbeiten.
Newsletter- und Versandtools, die Kundendaten zur Kommunikation einsetzen.
Externe Treuhandbüros oder Buchhaltungsdienstleister mit Zugriff auf Mitarbeiterdaten.
Externe IT-Partner mit Fernzugriff auf Systeme, in denen Personendaten gespeichert sind.
Diese Punkte müssen in jedem ADV-Vertrag geregelt sein.
Datenbearbeitung und deren Zweck präzise definieren — Was, wozu, wie lange?
Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) vertraglich garantieren.
Unterauftragsverhältnisse vertraglich regeln und genehmigungspflichtig machen.
Umgang mit Personendaten nach Auftragsende eindeutig festlegen.
Individuelle ADV-Verträge, die auf Ihr Unternehmen und Ihre Dienstleister zugeschnitten sind.
Analyse bestehender ADV-Verträge auf Lücken, Risiken und Anpassungsbedarf.
Erkennen und Minimieren von Datenschutzrisiken bei Ihren Auftragsverarbeitern.
Dokumente, die Sie direkt verwenden können — nach Schweizer DSG.
Unser Team kennt die Anforderungen der Auftragsdatenbearbeitung in der Schweiz aus zahlreichen Mandaten.
Wir kümmern uns um Ihre Unterlagen, damit Sie keine Zeit verlieren — typisch innerhalb von 1–2 Wochen.
Rechtssichere Vereinbarungen stärken das Vertrauen bei Kunden, Partnern und Behörden.
Bei allen Fragen erreichbar — telefonisch, digital oder persönlich. Keine Hotline.
Häufige Fragen zur Auftragsdatenbearbeitung.
Jedes Unternehmen, das Personendaten an einen externen Dienstleister auslagert — Cloud-Hosting, Mailversand, externe Lohnbuchhaltung, IT-Support mit Fernzugriff. Ohne ADV-Vertrag haften Sie für allfällige Datenschutzverletzungen Ihres Dienstleisters faktisch mit. Ein sauberer ADV-Vertrag ist deshalb keine Kür, sondern Pflicht.
Bei der Auftragsdatenbearbeitung handelt der Dienstleister strikt auf Ihre Weisung. Bei der gemeinsamen Verantwortlichkeit entscheiden zwei Parteien gemeinsam über Zwecke und Mittel der Datenbearbeitung. Die rechtlichen Anforderungen sind unterschiedlich — wir helfen, die richtige Konstellation zu identifizieren und vertraglich sauber abzubilden.
Vertragsgegenstand und Zweck, technische und organisatorische Massnahmen, Subunternehmerregelung, Auskunfts- und Kontrollrechte, Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen, Vorgaben zu Datentransfers ins Ausland, Löschung und Rückgabe nach Vertragsende. Sie erhalten einen Ampel-Bericht mit konkreten Nachverhandlungspunkten.