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Bearbeitungsverzeichnis für Schweizer Unternehmen

Gesetzliche Pflicht einfach erfüllen – wir erstellen und pflegen Ihr Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten nach DSG.

DSG-konform Individuell angepasst Laufende Pflege
Automatisiert
DSG Art. 12
DSMS+
Bearbeitungsverzeichnis

Ein zentraler Bestandteil Ihrer Compliance.

Das Bearbeitungsverzeichnis ist ein zentraler Bestandteil der Datenschutz-Compliance in der Schweiz. Es bietet eine vollständige Übersicht darüber, welche personenbezogenen Daten Ihr Unternehmen verarbeitet, zu welchem Zweck und mit welchen Schutzmassnahmen.

Die Erstellung und Pflege dieses Verzeichnisses ist eine gesetzliche Pflicht nach DSG und für viele Unternehmen eine Herausforderung. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie – individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Was gehört in ein Bearbeitungsverzeichnis?

Das DSG schreibt vor, welche Angaben Ihr Verzeichnis mindestens enthalten muss. Wir stellen sicher, dass alle Pflichtangaben vollständig und korrekt dokumentiert sind.

  • Bearbeitete Datenkategorien (z.B. Kontaktdaten, Gesundheitsdaten, Finanzdaten)
  • Zweck der Bearbeitung (z.B. Vertragserfüllung, Marketing, HR)
  • Verantwortliche Personen und Auftragsbearbeiter
  • Aufbewahrungsdauer und Löschfristen
  • Zugriffsberechtigungen und Datenweitergabe
  • Datenübermittlungen ins Ausland
Bearbeitungsverzeichnis erstellen

Mit dem DSG wird ein hohes Mass
an Transparenz gefordert.

Rechtskonformität

Erfüllen Sie die Anforderungen des DSG und vermeiden Sie Bussgelder.

Risikoidentifizierung

Überblick über alle Datenflüsse und Minimierung von Risiken.

Transparenz

Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern schaffen.

Audit-Readiness

Seien Sie jederzeit bereit für interne und externe Audits — mit einem strukturierten, aktuellen Verzeichnis als solide Grundlage.

Häufige Fragen.

Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.

Wer muss ein Bearbeitungsverzeichnis führen?

Nach Art. 12 DSG sind grundsätzlich alle Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter verpflichtet, ein Verzeichnis zu führen. KMU unter 250 Mitarbeitenden können sich auf wenige Ausnahmen berufen — sicher ist diese Befreiung jedoch nicht. Wir empfehlen jedem Unternehmen, ein kompaktes Verzeichnis zu führen: Es schafft Klarheit und ist Voraussetzung für jede ernsthafte Datenschutz-Compliance.

Welche Angaben gehören in das Verzeichnis?

Pro Bearbeitungstätigkeit: Zweck, Kategorien betroffener Personen, Kategorien von Personendaten, Empfänger, Aufbewahrungsdauer, Datenübermittlungen ins Ausland sowie eine kurze Beschreibung der technischen und organisatorischen Massnahmen. Wir liefern Ihnen eine geprüfte Vorlage und unterstützen bei der inhaltlichen Befüllung.

Wie halte ich das Verzeichnis aktuell?

Mit klaren Prozessen: Neue IT-Systeme, neue Lieferanten oder neue Datennutzungen lösen jeweils eine kurze Verzeichnis-Anpassung aus. Mit unserer Software DSMS+ pflegen Sie das Verzeichnis zentral, mit Versionierung und Audit-Trail — bereit für jede Behördenanfrage.

Bereit für Ihr Bearbeitungsverzeichnis?

Lassen Sie uns den Aufwand abnehmen.

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