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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Risikobewertung DSG- und DSGVO-konform – Risiken frühzeitig erkennen und durch geeignete Massnahmen minimieren.

DSG & DSGVO Rechtssichere Dokumentation Praxisnahe Umsetzung
Risikobasiert
Strukturiert
Dokumentiert
Datenschutz-Folgenabschätzung

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Die DSFA ist ein strukturierter Prozess zur Risikobewertung in Bezug auf Datenschutz. Sie ist erforderlich bei Verarbeitungen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen darstellen.

DSFA in der Praxis: Ihr Mehrwert

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein wertvolles Instrument für Ihr Risikomanagement. Sie schafft Rechtssicherheit und wird zum echten Wettbewerbsvorteil.

  • Rechtssicherheit
  • Kundenvertrauen
  • Wettbewerbsvorteil
Datenschutz-Folgenabschätzung

Unsere DSFA-Leistungen

Wir begleiten Sie durch den gesamten DSFA-Prozess – strukturiert, dokumentiert und praxisnah.

Risikoanalyse

Identifikation von Schwachstellen und potenziellen Datenschutzrisiken.

Erstellung der DSFA

Fundierte, rechtssichere und dokumentierte Folgenabschätzung.

Risikominderung

Praxisnahe Massnahmen zur effektiven Risikoreduktion.

Umsetzungsberatung

Begleitung bei der konkreten Umsetzung der DSFA-Ergebnisse.

DSFA als Steuerungsinstrument — nicht als Pflichtübung.

Die Datenschutz-Folgenabschätzung wird in vielen Schweizer KMU als bürokratisches Hindernis wahrgenommen. Das ist sie nicht — richtig eingesetzt liefert sie konkrete Hinweise, wie sich ein geplantes Vorhaben datenschutzfreundlicher gestalten lässt. Eine DSFA dokumentiert nicht nur, sie schärft den Blick für Risiken und führt oft zu besseren, schlankeren Prozessen.

Typische Auslöser für eine DSFA sind Projekte mit hohem Datenschutzrisiko: die Einführung von HR-Analytics, der Aufbau einer Telematik-Flotte, neue Kamerasysteme an Patientenbereichen, Cloud-Migrationen mit US-Anbietern oder KI-gestützte Scoring-Verfahren. Wer solche Vorhaben mit einer strukturierten Folgenabschätzung begleitet, vermeidet kostspielige Nachbesserungen kurz vor Go-live.

Unser Vorgehen ist pragmatisch: Wir bringen erprobte Vorlagen mit, führen interne Workshops mit IT, HR und Fachbereichen durch und liefern am Ende eine prüfbare Dokumentation, die der EDÖB im Ernstfall akzeptiert. Dabei stehen die operativen Massnahmen im Vordergrund — was muss konkret geändert werden, damit das Restrisiko vertretbar bleibt.

Häufige Fragen.

Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.

Wann ist eine DSFA Pflicht?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nach DSG Art. 22 zwingend, wenn die geplante Datenbearbeitung ein hohes Risiko für Persönlichkeit oder Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringt — z.B. bei umfangreichen Profilbildungen, systematischer Überwachung, der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten oder beim Einsatz neuer Technologien wie KI.

Wie läuft eine DSFA ab?

In vier Schritten: Beschreibung der Datenbearbeitung, systematische Risikoanalyse, Bewertung der Risiken gegen geplante Massnahmen, abschliessende Empfehlung samt Restrisikobewertung. Wir moderieren den Prozess, dokumentieren prüfbar und stimmen wo nötig mit dem EDÖB ab.

Was passiert, wenn die DSFA hohe Restrisiken zeigt?

Dann müssen Sie zusätzliche Schutzmassnahmen umsetzen — z.B. Verschlüsselung, Pseudonymisierung, strengere Zugriffsrechte. Bleibt das Risiko trotz Massnahmen hoch, ist eine Vorabkonsultation des EDÖB nötig. Wir begleiten Sie durch beide Wege.

Bereit für Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre DSFA effizient und rechtskonform durchführen.

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