Sie haben Kunden in der EU, aber keinen Sitz dort? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen EU-Vertreter zu benennen. Wir übernehmen diese Rolle — zuverlässig, fachkundig und zu einem fixen Jahrespreis.
Art. 27 DSGVO verpflichtet Unternehmen ohne EU-Niederlassung, die Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbieten oder deren Verhalten beobachten, einen EU-Vertreter zu benennen.
Bei Verstoss drohen Bussgelder von bis zu 10 Mio. EUR (Art. 83 DSGVO). Viele Schweizer KMU wissen das nicht — und riskieren damit unnötig.
Nicht sicher ob Sie betroffen sind? Im kostenlosen 30-Minuten-Gespräch klären wir das gemeinsam — unverbindlich und ohne Fachjargon.
Sie betreiben einen Webshop oder eine Plattform, auf die EU-Nutzer zugreifen können — auch wenn Sie diese nicht aktiv bewerben.
Sie verarbeiten personenbezogene Daten von Personen mit Wohnsitz in der EU — als Kundinnen, Lieferanten oder Angestellte.
Ihre Website verwendet Analytics, Cookies oder Retargeting-Tools, die das Verhalten von EU-Besucherinnen beobachten.
Sie erbringen Dienstleistungen für EU-Unternehmen und verarbeiten dabei personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter.
Alle Preise in CHF, zzgl. gesetzlicher MwSt. Gültig für Unternehmen bis 50 Mitarbeitende mit moderatem Datenverarbeitungsvolumen.
Alle Pflichten nach Art. 27 DSGVO — sauber abgedeckt zu fixem Jahrespreis.
Empfohlen für KMU, die regelmässig EU-Daten bearbeiten.
30 Minuten, kostenlos. Wir prüfen gemeinsam, ob eine EU-Vertretung nötig ist.
Sie erhalten einen klaren Beauftragungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Freistellung.
Wir stellen die EU-Adresse bereit, Sie aktualisieren Datenschutzerklärung und VVT.
Wir übernehmen alle eingehenden Anfragen und halten Sie informiert.
Ich kombiniere zertifiziertes Datenschutzwissen mit langjähriger Praxiserfahrung in IT-Compliance und ISO 27001. Als EU-Vertreter Ihres Unternehmens bin ich der verlässliche, fachkundige Ansprechpartner für Behörden und Betroffene in der EU — pragmatisch, klar und auf den Punkt.
Zertifizierungen: ISO 27701 · Risk Management · CC Cybersecurity
Expertise: DSGVO / DSG · ISO 27001 · IT-Compliance · Datenschutz-Audits
Ja, wenn Sie regelmässig Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU anbieten oder deren Verhalten beobachten (z.B. durch Website-Tracking), sind Sie nach Art. 27 DSGVO zur Benennung verpflichtet — unabhängig von Ihrer Unternehmensgrösse. Ausnahmen gelten nur für gelegentliche Verarbeitungen ohne besondere Datenkategorien.
Die Nichtbenennung ist ein eigenständiger Verstoss nach Art. 83 DSGVO und kann mit Bussgeldern von bis zu 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist) geahndet werden.
Formal ja — die DSGVO stellt keine Qualifikationsanforderungen. Praktisch birgt das jedoch Risiken: Privatpersonen sind oft nicht dauerhaft erreichbar, kennen die DSGVO-Anforderungen nicht ausreichend und haben keine professionelle Infrastruktur für Behördenkommunikation.
Ja — die DSGVO gilt nach dem Marktortprinzip (Art. 3 Abs. 2) für jedes Unternehmen weltweit, das Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet oder deren Verhalten beobachtet.
Nach Art. 13 und 14 DSGVO müssen die Kontaktdaten des EU-Vertreters in Ihrer Datenschutzerklärung angegeben werden. Zusätzlich muss er im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 DSGVO genannt sein. Wir liefern Ihnen hierfür fertige Textbausteine.
Wir nehmen die Anfrage entgegen, informieren Sie umgehend und koordinieren gemeinsam die Antwort. Beim Paket Plus unterstützen wir Sie aktiv bei der Beantwortung.
Ja — Art. 27 DSGVO gilt ausdrücklich für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter gleichermassen.