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EU-Vertretung nach Art. 27 DSGVO

Sie haben Kunden in der EU, aber keinen Sitz dort? Dann brauchen Sie einen EU-Vertreter. Wir übernehmen das für CHF 590 pro Jahr: eine Adresse in der EU, alle Anfragen landen bei Ihnen. Mehr braucht es nicht.

CHF 590 / Jahr, alles inklusiveIn 48h benanntSchweizer Anbieter
EU-Adresse
Art. 27
CHF 590 / Jahr
EU-Vertretung

Ohne EU-Vertreter drohen Bussen bis 10 Mio. EUR.

Wer ohne Niederlassung in der EU Personen dort Waren oder Dienstleistungen anbietet oder ihr Verhalten beobachtet, muss einen EU-Vertreter benennen (Art. 27 DSGVO). Das betrifft Webshops, SaaS-Anbieter, Dienstleister mit EU-Kunden und jede Website mit Tracking von EU-Besuchern.

Die fehlende Benennung ist ein eigenständiger Verstoss mit Bussen bis 10 Mio. EUR (Art. 83 DSGVO). Die Lösung ist einfach und günstig: Sie benennen uns, wir sind Ihre Adresse in der EU.

CHF 590 pro Jahr.
Keine Pakete, keine Überraschungen.

Preis zzgl. MwSt., Laufzeit jeweils ein Jahr. Wir machen genau das, was Art. 27 DSGVO verlangt, nicht mehr. Das hält den Preis tief.

EU-Vertretung

Für Schweizer Unternehmen ohne Niederlassung in der EU.

CHF 590 / Jahr
  • Benennung als Ihr EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO
  • Post- und E-Mail-Adresse in der EU für Behörden und Betroffene
  • Weiterleitung aller eingehenden Anfragen an Sie, am selben Werktag
  • Textbaustein für Datenschutzerklärung und Verarbeitungsverzeichnis
  • Schriftlicher Vertrag mit Leistungsbeschreibung
  • Bearbeitung oder Beantwortung von Anfragen
  • Prüfung Ihrer Datenschutzdokumente
EU-Vertreter beauftragen

Sie brauchen Unterstützung bei der Antwort auf eine Anfrage oder bei Ihren Dokumenten? Das bieten wir separat als Datenschutzberatung an, nach Aufwand.

In drei Schritten
zum EU-Vertreter.

1. Anfrage

Sie melden sich über das Kontaktformular. Wir schicken Ihnen den Vertrag zur Unterschrift.

2. Benennung

Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie die EU-Adresse und den Textbaustein für Ihre Datenschutzerklärung.

3. Fertig

Kommt eine Anfrage, leiten wir sie an Sie weiter. Sonst hören Sie einmal im Jahr von uns, mit der Rechnung.

Häufige Fragen zur EU-Vertretung.

Brauche ich als Schweizer Unternehmen einen EU-Vertreter?

Ja, sobald Sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder ihr Verhalten beobachten, etwa mit Website-Tracking. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgrösse (Art. 27 DSGVO). Ausgenommen sind nur gelegentliche Bearbeitungen ohne besondere Datenkategorien.

Was kostet die EU-Vertretung?

CHF 590 pro Jahr, zzgl. MwSt. Es gibt keine Pakete, keine Zusatzkosten für Weiterleitungen und keine Mindestlaufzeit über das laufende Vertragsjahr hinaus.

Was genau machen Sie als EU-Vertreter?

Wir sind Ihre Adresse in der EU. Post und E-Mails von Behörden oder Betroffenen nehmen wir entgegen und leiten sie unverändert an Sie weiter. Die Antwort verfassen Sie selbst, denn nur Sie kennen Ihre Daten.

Was passiert bei einer behördlichen Anfrage?

Wir leiten die Anfrage am selben Werktag an Ihre hinterlegte Kontaktadresse weiter und bestätigen der Behörde den Eingang. Fristen und inhaltliche Antwort liegen bei Ihnen. Brauchen Sie Hilfe bei der Antwort, bieten wir das separat als Beratung an.

Wie wird der EU-Vertreter in meinen Dokumenten benannt?

Die Kontaktdaten des EU-Vertreters gehören in Ihre Datenschutzerklärung (Art. 13 und 14 DSGVO) und ins Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO). Den fertigen Textbaustein erhalten Sie von uns mit dem Vertrag.

Was passiert, wenn ich keinen EU-Vertreter benenne?

Die fehlende Benennung ist ein eigenständiger Verstoss. Möglich sind Bussen bis 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 DSGVO).

CHF 590 pro Jahr. Erledigt.

Vertrag unterschreiben, Adresse eintragen, fertig. Innerhalb von 48 Stunden sind Sie nach Art. 27 DSGVO korrekt vertreten.

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