Art. 14 DSG verpflichtet ausländische Unternehmen, die regelmässig Personendaten von Schweizerinnen und Schweizern bearbeiten, einen Vertreter in der Schweiz zu benennen. Bei Verstoss drohen Bussgelder von bis zu CHF 250'000. Viele deutsche und österreichische Unternehmen übersehen diese Pflicht – oft aus Unkenntnis des Schweizer Rechts.
Brauche ich eine Schweizer Vertretung?
Relevant für Ihr Unternehmen, wenn Sie regelmässig Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten:
Sie betreiben einen Webshop oder eine digitale Plattform, die Schweizer Nutzerinnen und Nutzern zugänglich ist.
Sie pflegen Kundendaten, Bewerberdaten oder Personalakten von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Ihre Website verwendet Analytics, Cookies oder Marketingtools, die das Verhalten von Schweizer Besucherinnen aufzeichnen.
Sie verarbeiten im Auftrag Schweizer Unternehmen Personendaten – als Dienstleister, Hostinganbieter oder IT-Partner.
Nicht sicher ob Sie betroffen sind? Im kostenlosen 30-Minuten-Gespräch klären wir das gemeinsam – auf Deutsch, ohne Fachjargon. Jetzt anfragen →
Was wir als Schweizer Vertreter für Sie übernehmen
Alle Pflichten nach Art. 14 DSG – zu einem fixen, kalkulierbaren Jahrespreis.
- Benennung als Schweizer Vertreter (Art. 14 DSG)
- Schweizer Post- und E-Mail-Adresse (Aarau)
- Entgegennahme & Weiterleitung von Betroffenenanfragen
- Ansprechpartner für den EDÖB und kantonale Behörden
- Bereithalten des Bearbeitungsverzeichnisses auf Anfrage
- Nennung in Datenschutzerklärung & Bearbeitungsverzeichnis
- Schriftlicher Beauftragungsvertrag inkl. Freistellung
- Alles aus Standard, plus:
- Jährliche Prüfung Ihrer Datenschutzerklärung auf DSG-Konformität
- Aktive Unterstützung bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen
- 1× jährliches Statusgespräch (30 Min.) auf Deutsch
- Vorlage für Bearbeitungsverzeichnis nach DSG
- Prioritärer Support per E-Mail
Alle Preise in CHF, zzgl. gesetzlicher MwSt. | Gültig für Unternehmen bis 50 Mitarbeitende mit moderatem Datenverarbeitungsvolumen.
Selbst organisieren vs. datenschutzkonform.ch
Was ein professioneller Anbieter mit Sitz in der Schweiz leistet – und was Sie sich ersparen.
| Kriterium | datenschutzkonform.ch | Selbst organisiert |
|---|---|---|
| Fachkompetenz Schweizer DSG | Zertifiziert & aktuell | Nicht garantiert |
| Offizielle CH-Postadresse | Aarau, inklusive | Muss organisiert werden |
| Erreichbarkeit für EDÖB | Garantiert, Geschäftszeiten | Nicht gesichert |
| Kommunikation auf Deutsch | Muttersprache | Abhängig von Person |
| Freistellungsvertrag | Standardmässig enthalten | Separat aufzusetzen |
| Jahreskosten transparent | Ab CHF 490, fix | Unklar, oft unterschätzt |
| Kenntnis CH-Behördenstruktur | EDÖB, kantonale Behörden | Kaum vorhanden |
So einfach funktioniert es
Von der Anfrage bis zur rechtssicheren Schweizer Vertretung – in wenigen Tagen.
Erstgespräch
30 Minuten, kostenlos. Wir prüfen gemeinsam, ob eine Schweizer Vertretung nötig ist.
Angebot & Vertrag
Klarer Beauftragungsvertrag mit Leistungsumfang, Freistellung und Schweizer Adresse.
Benennung
Wir stellen die CH-Adresse bereit, Sie aktualisieren Datenschutzerklärung und Bearbeitungsverzeichnis.
Laufender Betrieb
Wir übernehmen alle eingehenden Anfragen und halten Sie stets informiert.
Ihr Ansprechpartner in der Schweiz

Michael Schlotter
Datenschutzexperte & Co-Inhaber datenschutzkonform.ch
binary shift GmbH · Aarau, Schweiz
Als Inhaber von binary shift GmbH mit Sitz in Aarau bin ich Ihr offizieller Schweizer Vertreter nach Art. 14 DSG – erreichbar, fachkundig und mit langjähriger Erfahrung in Datenschutz und IT-Compliance. Für ausländische Unternehmen bin ich der verlässliche Anker in der Schweiz: eine Adresse, ein Ansprechpartner, volle Rechtssicherheit.
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