🇩🇪 🇦🇹 🇪🇺 Unternehmen ohne CH-Sitz 🇨🇭 Schweizer Vertretung Art. 14 DSG

Schweizer Vertretung nach Art. 14 DSG

Sie haben Kunden in der Schweiz, aber keinen Sitz hier? Das Schweizer DSG verlangt dann einen Schweizer Vertreter. Wir übernehmen diese Rolle – mit Sitz in Aarau, fachkundig und zu einem fixen Jahrespreis.

Fixer Jahrespreis Innerhalb 48h startklar Sitz in Aarau / Schweiz Zertifizierte Expertise
Zertifiziert:
ISO 27701 Lead Auditor
Risk Management
Cybersecurity CC
Schweizer Vertretung DSG
CHF 490
pro Jahr – alles inklusive
Keine versteckten Kosten
Fehlende Schweizer Vertretung = Bussgelder bis CHF 250'000

Art. 14 DSG verpflichtet ausländische Unternehmen, die regelmässig Personendaten von Schweizerinnen und Schweizern bearbeiten, einen Vertreter in der Schweiz zu benennen. Bei Verstoss drohen Bussgelder von bis zu CHF 250'000. Viele deutsche und österreichische Unternehmen übersehen diese Pflicht – oft aus Unkenntnis des Schweizer Rechts.

Brauche ich eine Schweizer Vertretung?

Relevant für Ihr Unternehmen, wenn Sie regelmässig Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten:

Online-Shop oder SaaS

Sie betreiben einen Webshop oder eine digitale Plattform, die Schweizer Nutzerinnen und Nutzern zugänglich ist.

Schweizer Kunden oder Mitarbeitende

Sie pflegen Kundendaten, Bewerberdaten oder Personalakten von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Tracking & Webanalyse

Ihre Website verwendet Analytics, Cookies oder Marketingtools, die das Verhalten von Schweizer Besucherinnen aufzeichnen.

Auftragsverarbeitung für CH-Firmen

Sie verarbeiten im Auftrag Schweizer Unternehmen Personendaten – als Dienstleister, Hostinganbieter oder IT-Partner.

Nicht sicher ob Sie betroffen sind? Im kostenlosen 30-Minuten-Gespräch klären wir das gemeinsam – auf Deutsch, ohne Fachjargon. Jetzt anfragen →

Was wir als Schweizer Vertreter für Sie übernehmen

Alle Pflichten nach Art. 14 DSG – zu einem fixen, kalkulierbaren Jahrespreis.

Standard
CHF 490
pro Jahr, zzgl. MwSt.
  • Benennung als Schweizer Vertreter (Art. 14 DSG)
  • Schweizer Post- und E-Mail-Adresse (Aarau)
  • Entgegennahme & Weiterleitung von Betroffenenanfragen
  • Ansprechpartner für den EDÖB und kantonale Behörden
  • Bereithalten des Bearbeitungsverzeichnisses auf Anfrage
  • Nennung in Datenschutzerklärung & Bearbeitungsverzeichnis
  • Schriftlicher Beauftragungsvertrag inkl. Freistellung
Jetzt anfragen
EMPFOHLEN
Schweizer Vertretung Plus
CHF 790
pro Jahr, zzgl. MwSt.
  • Alles aus Standard, plus:
  • Jährliche Prüfung Ihrer Datenschutzerklärung auf DSG-Konformität
  • Aktive Unterstützung bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen
  • 1× jährliches Statusgespräch (30 Min.) auf Deutsch
  • Vorlage für Bearbeitungsverzeichnis nach DSG
  • Prioritärer Support per E-Mail
Jetzt anfragen

Alle Preise in CHF, zzgl. gesetzlicher MwSt. | Gültig für Unternehmen bis 50 Mitarbeitende mit moderatem Datenverarbeitungsvolumen.

Selbst organisieren vs. datenschutzkonform.ch

Was ein professioneller Anbieter mit Sitz in der Schweiz leistet – und was Sie sich ersparen.

Kriteriumdatenschutzkonform.chSelbst organisiert
Fachkompetenz Schweizer DSG Zertifiziert & aktuell Nicht garantiert
Offizielle CH-Postadresse Aarau, inklusive Muss organisiert werden
Erreichbarkeit für EDÖB Garantiert, Geschäftszeiten Nicht gesichert
Kommunikation auf Deutsch Muttersprache Abhängig von Person
Freistellungsvertrag Standardmässig enthalten Separat aufzusetzen
Jahreskosten transparent Ab CHF 490, fix Unklar, oft unterschätzt
Kenntnis CH-Behördenstruktur EDÖB, kantonale Behörden Kaum vorhanden

So einfach funktioniert es

Von der Anfrage bis zur rechtssicheren Schweizer Vertretung – in wenigen Tagen.

1

Erstgespräch

30 Minuten, kostenlos. Wir prüfen gemeinsam, ob eine Schweizer Vertretung nötig ist.

2

Angebot & Vertrag

Klarer Beauftragungsvertrag mit Leistungsumfang, Freistellung und Schweizer Adresse.

3

Benennung

Wir stellen die CH-Adresse bereit, Sie aktualisieren Datenschutzerklärung und Bearbeitungsverzeichnis.

4

Laufender Betrieb

Wir übernehmen alle eingehenden Anfragen und halten Sie stets informiert.

Ihr Ansprechpartner in der Schweiz

Michael Schlotter – Schweizer Vertreter DSG

Michael Schlotter

Datenschutzexperte & Co-Inhaber datenschutzkonform.ch

binary shift GmbH · Aarau, Schweiz

Als Inhaber von binary shift GmbH mit Sitz in Aarau bin ich Ihr offizieller Schweizer Vertreter nach Art. 14 DSG – erreichbar, fachkundig und mit langjähriger Erfahrung in Datenschutz und IT-Compliance. Für ausländische Unternehmen bin ich der verlässliche Anker in der Schweiz: eine Adresse, ein Ansprechpartner, volle Rechtssicherheit.

LinkedIn

Zertifizierungen

ISO 27701
Risk Management
CC Cybersecurity

Expertise

DSG / DSGVO ISO 27001 IT-Compliance Datenschutz-Audits

Häufige Fragen zur Schweizer Vertretung

Ab wann brauche ich als deutsches Unternehmen eine Schweizer Vertretung?
Sobald Sie regelmässig Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten und keinen Sitz oder keine Niederlassung in der Schweiz haben. Das gilt auch für rein digitale Angebote wie Apps, SaaS-Plattformen oder Webshops, die Schweizer Nutzerinnen ansprechen.
Was ist der Unterschied zwischen Schweizer Vertretung und Datenschutzberater?
Der Schweizer Vertreter nach Art. 14 DSG ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rolle: Er ist die offizielle Anlaufstelle für Betroffene und Behörden in der Schweiz. Ein Datenschutzberater berät Ihr Unternehmen intern. Beides kann kombiniert werden – wir bieten beides an.
Welche Behörde ist in der Schweiz zuständig?
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ist die nationale Aufsichtsbehörde. Zusätzlich gibt es kantonale Datenschutzbeauftragte, z.B. für öffentliche Stellen. Wir kennen die Schweizer Behördenstruktur und kommunizieren professionell in Ihrem Namen.
Wie wird der Schweizer Vertreter in unseren Dokumenten angegeben?
Sie müssen den Schweizer Vertreter in Ihrer Datenschutzerklärung sowie im Bearbeitungsverzeichnis nach Art. 12 DSG aufführen. Wir liefern Ihnen fertige Textbausteine für beide Dokumente – auf Deutsch, rechtssicher nach Schweizer DSG.
Gilt das DSG auch für kleine Unternehmen?
Ja. Das Schweizer DSG kennt keine Ausnahmen nach Unternehmensgrösse. Auch ein kleiner Online-Shop oder eine Freelancerin, die Personendaten von Schweizer Kundinnen verarbeitet, fällt unter das DSG – sofern die Bearbeitung regelmässig erfolgt.
Was passiert bei einer Anfrage durch den EDÖB?
Wir nehmen die Anfrage entgegen, informieren Sie umgehend und koordinieren die Antwort gemeinsam. Beim Paket Plus unterstützen wir Sie aktiv bei der Ausarbeitung. In jedem Fall agieren wir als professioneller, deutschsprachiger Ansprechpartner gegenüber der Schweizer Behörde.
Kann ich die Schweizer Vertretung mit einem DSG-Beratungsmandat kombinieren?
Ja – wir bieten beides an und kombinieren es auf Wunsch zu einem massgeschneiderten Paket. So haben Sie nicht nur einen Vertreter, sondern auch einen aktiven Datenschutzpartner, der Sie bei der DSG-Umsetzung begleitet. Sprechen Sie uns an.
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Ihr verlässlicher Anker in der Schweiz.

In 30 Minuten klären wir, ob Sie eine Schweizer Vertretung benötigen – auf Deutsch, kostenlos und unverbindlich.

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