🇨🇭 Schweizer Unternehmen 🇪🇺 EU-Vertretung Art. 27 DSGVO

EU-Vertretung nach
Art. 27 DSGVO

Sie haben Kunden in der EU, aber keinen Sitz dort? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen EU-Vertreter zu benennen. Wir übernehmen diese Rolle – zuverlässig, fachkundig und zu einem fixen Jahrespreis.

Fixer Jahrespreis Innerhalb 48h startklar Schweizer Anbieter Zertifizierte Expertise
Zertifiziert:
ISO 27701 Lead Auditor
Risk Management
Cybersecurity CC
EU-Vertretung DSGVO Schweiz
CHF 490
pro Jahr – alles inklusive
Keine versteckten Kosten
Fehlende EU-Vertretung = Bussgelder bis CHF 11 Mio.

Art. 27 DSGVO verpflichtet Unternehmen ohne EU-Niederlassung, die Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbieten oder deren Verhalten beobachten, einen EU-Vertreter zu benennen. Bei Verstoss drohen Bussgelder von bis zu 10 Mio. EUR (Art. 83 DSGVO). Viele Schweizer KMU wissen das nicht – und riskieren damit unnötig.

Brauche ich einen EU-Vertreter?

Eine einfache Checkliste für Schweizer Unternehmen:

Online-Shop oder SaaS

Sie betreiben einen Webshop oder eine Plattform, auf die EU-Nutzer zugreifen können – auch wenn Sie diese nicht aktiv bewerben.

EU-Kunden oder -Mitarbeitende

Sie verarbeiten personenbezogene Daten von Personen mit Wohnsitz in der EU – als Kundinnen, Lieferanten oder Angestellte.

Tracking & Marketing

Ihre Website verwendet Analytics, Cookies oder Retargeting-Tools, die das Verhalten von EU-Besucherinnen beobachten.

Dienstleister mit EU-Aufträgen

Sie erbringen Dienstleistungen für EU-Unternehmen und verarbeiten dabei personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter.

Nicht sicher ob Sie betroffen sind? Im kostenlosen 30-Minuten-Gespräch klären wir das gemeinsam – unverbindlich und ohne Fachjargon. Jetzt anfragen →

Was wir als EU-Vertreter für Sie übernehmen

Alle Pflichten nach Art. 27 DSGVO – zu einem fixen, kalkulierbaren Jahrespreis.

Standard
CHF 490
pro Jahr, zzgl. MwSt.
  • Benennung als EU-Vertreter (Art. 27 DSGVO)
  • Post- und E-Mail-Adresse in der EU
  • Entgegennahme & Weiterleitung von Betroffenenanfragen
  • Ansprechpartner für Datenschutzbehörden
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) auf Anfrage bereithalten
  • Nennung in Datenschutzerklärung & VVT
  • Schriftlicher Beauftragungsvertrag
Jetzt anfragen
EMPFOHLEN
EU-Vertretung Plus
CHF 790
pro Jahr, zzgl. MwSt.
  • Alles aus Standard, plus:
  • Jährliche Prüfung Ihrer Datenschutzerklärung (DSGVO-Konformität)
  • Aktive Unterstützung bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen
  • 1× jährliches Kurzgespräch (30 Min.) zur Statusprüfung
  • Vorlage für VVT (Verarbeitungsverzeichnis)
  • Prioritärer Support per E-Mail
Jetzt anfragen

Alle Preise in CHF, zzgl. gesetzlicher MwSt. | Preise für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden und moderatem Datenverarbeitungsvolumen.

EU-Vertretung: Selbst organisieren vs. datenschutzkonform.ch

Was ein professioneller Anbieter leistet – und was Sie sich ersparen.

Kriteriumdatenschutzkonform.chSelbst (z.B. Privatperson)
Fachkompetenz DSGVO Zertifiziert, laufend aktuell Nicht garantiert
Offizielle EU-Postadresse Inklusive Muss organisiert werden
Verfügbarkeit für Behörden Garantiert, Geschäftszeiten Abhängig von Privatperson
Professionelle Kommunikation DE/EN, fachkundig Nicht gesichert
Freistellungsvertrag Standardmässig enthalten Muss separat aufgesetzt werden
Fixkosten pro Jahr Ab CHF 490, transparent Unklar, oft unterschätzt
Dokumentation & Nachweis Beauftragungsvertrag, VVT Muss selbst erstellt werden

So einfach funktioniert es

Von der Anfrage bis zur rechtssicheren EU-Vertretung – in wenigen Tagen.

1

Erstgespräch

30 Minuten, kostenlos. Wir prüfen gemeinsam, ob eine EU-Vertretung nötig ist.

2

Angebot & Vertrag

Sie erhalten einen klaren Beauftragungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Freistellung.

3

Benennung

Wir stellen die EU-Adresse bereit, Sie aktualisieren Datenschutzerklärung und VVT.

4

Laufender Betrieb

Wir übernehmen alle eingehenden Anfragen und halten Sie informiert.

Ihr Ansprechpartner

Michael Schlotter – EU-Vertreter DSGVO

Michael Schlotter

Datenschutzexperte & Co-Inhaber datenschutzkonform.ch

Ich kombiniere zertifiziertes Datenschutzwissen mit langjähriger Praxiserfahrung in IT-Compliance und ISO 27001. Als EU-Vertreter Ihres Unternehmens bin ich der verlässliche, fachkundige Ansprechpartner für Behörden und Betroffene in der EU – pragmatisch, klar und auf den Punkt.

LinkedIn

Zertifizierungen

ISO 27701
Risk Management
CC Cybersecurity

Expertise

DSGVO / DSG ISO 27001 IT-Compliance Datenschutz-Audits

Häufige Fragen zur EU-Vertretung

Brauche ich als Schweizer KMU wirklich einen EU-Vertreter?
Ja, wenn Sie regelmässig Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU anbieten oder deren Verhalten beobachten (z.B. durch Website-Tracking), sind Sie nach Art. 27 DSGVO zur Benennung verpflichtet – unabhängig von Ihrer Unternehmensgrösse. Ausnahmen gelten nur für gelegentliche Verarbeitungen ohne besondere Datenkategorien.
Was passiert, wenn ich keinen EU-Vertreter benenne?
Die Nichtbenennung ist ein eigenständiger Verstoss nach Art. 83 DSGVO und kann mit Bussgeldern von bis zu 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist) geahndet werden. Zudem können Betroffene und Behörden die EU-Niederlassung nicht kontaktieren, was weitere Compliance-Probleme erzeugt.
Kann nicht einfach eine Privatperson EU-Vertreter sein?
Formal ja – die DSGVO stellt keine Qualifikationsanforderungen. Praktisch birgt das jedoch Risiken: Privatpersonen sind oft nicht dauerhaft erreichbar, kennen die DSGVO-Anforderungen nicht ausreichend und haben keine professionelle Infrastruktur für Behördenkommunikation. Zudem sollte ein schriftlicher Freistellungsvertrag existieren, der die Haftungsfragen klärt.
Gilt die DSGVO wirklich für mein Unternehmen in der Schweiz?
Ja – die DSGVO gilt nach dem Marktortprinzip (Art. 3 Abs. 2) für jedes Unternehmen weltweit, das Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet oder deren Verhalten beobachtet. Ob Ihr Unternehmen in der Schweiz, den USA oder Australien sitzt, ist irrelevant.
Wie wird der EU-Vertreter in unseren Datenschutzdokumenten benannt?
Nach Art. 13 und 14 DSGVO müssen die Kontaktdaten des EU-Vertreters in Ihrer Datenschutzerklärung angegeben werden. Zusätzlich muss er im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 DSGVO genannt sein. Wir liefern Ihnen hierfür fertige Textbausteine.
Was passiert bei einer behördlichen Anfrage?
Wir nehmen die Anfrage entgegen, informieren Sie umgehend und koordinieren gemeinsam die Antwort. Beim Paket Plus unterstützen wir Sie aktiv bei der Beantwortung. In jedem Fall agieren wir als professioneller Puffer zwischen Ihrer Organisation und der zuständigen Datenschutzbehörde.
Gilt das auch für den Auftragsverarbeiter, nicht nur den Verantwortlichen?
Ja – Art. 27 DSGVO gilt ausdrücklich für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter gleichermassen. Wenn Sie als Schweizer Unternehmen im Auftrag eines EU-Unternehmens personenbezogene Daten verarbeiten und keine EU-Niederlassung haben, sind auch Sie zur Benennung eines EU-Vertreters verpflichtet.
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In 30 Minuten klären wir, ob Sie eine EU-Vertretung benötigen – und was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet.

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