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Datenschutzerklärung für Schweizer Unternehmen

Professionell, rechtssicher und verständlich – wir erstellen Ihre massgeschneiderte Datenschutzerklärung nach DSG und DSGVO.

DSG & DSGVO Individuell angepasst Regelmässige Updates
Rechtskonform
Automatisch generiert
Immer aktuell
Datenschutzerklärung

Transparenz schafft Vertrauen.

Eine Datenschutzerklärung ist ein zentraler Bestandteil der Datenschutz-Compliance und für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, unverzichtbar. Sie klärt Ihre Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter darüber auf, welche Daten Sie erheben, zu welchem Zweck diese verwendet werden, wie lange sie gespeichert bleiben und an wen sie weitergegeben werden.

Eine fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärung kann nicht nur das Vertrauen Ihrer Kunden schädigen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – wie Abmahnungen oder hohe Bussgelder.

Datenschutzerklärung

Umfassende Lösungen für Ihre
Datenschutzerklärung.

Von der Analyse über die Erstellung bis zu regelmässigen Updates.

01

Individuelle Analyse

Gründliche Analyse Ihrer Geschäftsprozesse, um alle datenschutzrelevanten Aspekte zu erkennen.

02

Erstellung

Rechtssichere und transparente Datenschutzerklärung, genau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

03

Regelmässige Updates

Wir halten Ihre Datenschutzerklärung aktuell, wenn sich Gesetze ändern.

Warum jede Schweizer Website eine eigene Datenschutzerklärung braucht.

Mit der Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) gelten seit September 2023 deutlich strengere Informationspflichten. Wer Personendaten bearbeitet — und das tut praktisch jede Website mit Kontaktformular, Newsletter oder Webanalyse — muss transparent darüber informieren, welche Daten wie und wofür verwendet werden. Eine knappe Standardvorlage genügt diesen Anforderungen in der Regel nicht mehr.

Konkret betrifft das jedes Schweizer KMU mit einer öffentlichen Webpräsenz: Online-Shops, Beratungsbüros, Arztpraxen, Treuhandfirmen oder Vereine. Selbst eine einfache Visitenkartenseite mit einem E-Mail-Link löst Informationspflichten aus, sobald ein Kontakt entgegengenommen oder ein Cookie gesetzt wird. Dazu kommen Sonderfälle wie EU-Kundinnen (DSGVO greift zusätzlich) oder US-Dienstleister (Datentransfer in Drittländer), die in der Erklärung explizit adressiert werden müssen.

Eine sorgfältig erstellte Datenschutzerklärung ist deshalb mehr als eine Pflichtübung. Sie zeigt Kundinnen und Geschäftspartnern, dass Sie verantwortungsvoll mit ihren Daten umgehen, schützt vor Beanstandungen durch den EDÖB und verhindert Reputationsschäden im Fall einer Datenschutzverletzung. Für die meisten Schweizer Unternehmen ist sie das sichtbarste Aushängeschild ihrer Datenschutz-Compliance.

Häufige Fragen.

Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.

Reicht eine Standard-Vorlage aus dem Internet?

Nein. Eine generische Vorlage erfasst weder Ihre konkreten Datenbearbeitungen noch Ihre eingesetzten Tools (Analytics, CRM, Newsletter, Zahlungsdienstleister, EU/US-Transfers). Eine rechtssichere Datenschutzerklärung muss zu Ihren tatsächlichen Prozessen passen — sonst riskieren Sie Beanstandungen vom EDÖB und Vertrauensverlust bei Kunden.

Welche Pflichtangaben muss die Datenschutzerklärung enthalten?

Identität des Verantwortlichen, Zweck und Rechtsgrundlage der Bearbeitungen, Empfänger der Daten (auch Auftragsbearbeiter), allfällige Datentransfers ins Ausland, Aufbewahrungsdauer sowie die Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit). Bei EU-Bezug zusätzlich die DSGVO-spezifischen Angaben.

Wann muss die Erklärung aktualisiert werden?

Bei jeder wesentlichen Änderung Ihrer Datenbearbeitungen: neue Tools, neue Auftragsbearbeiter, neue Geschäftsbereiche, geänderte Aufbewahrungsfristen. Wir empfehlen einen jährlichen Review — den wir auf Wunsch übernehmen.

Bereit für Ihre Datenschutzerklärung?

Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich – gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihre Erklärung alle Anforderungen erfüllt.

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